Vor rund einem Jahr hatte ein US-Gericht Googles Suchmaschinendeals mit Unternehmen wie Apple oder Mozilla für illegal und den Konzern zum Monopolisten nach der Definition des Sherman Antitrust Act erklärt.
Google wird vorerst nicht zerschlagen
Das US-Justizministerium forderte mehrere tiefgreifende Maßnahmen: Die Kernforderung war die Zerschlagung von Google, insbesondere sollte Google gezwungen werden, Chrome-Browser und Android zu verkaufen. Ziel war, die Marktmacht von Google bei der Online-Suche sowie bei mobilen Endgeräten entscheidend zu schwächen und mehr Wettbewerb zu schaffen.
Suchmaschinendeals eingeschränkt möglich
Davon ist im gestrigen wegweisenden Urteil nicht viel übrig geblieben. Google darf Chrome und Android behalten und sogar seine Suchmaschinendeals grundsätzlich weiterführen, wenn auch mit Einschränkungen. Der Richter verbietet im Urteil lediglich exklusive Vereinbarungen für die prominente Platzierung der Google-Suche, nicht aber generelle Partnerschaften oder Zahlungen für die Standardposition – solange diese nicht exklusiv gestaltet sind. Mozilla und andere Unternehmen dürfen also weiterhin Verträge abschließen, bei denen Googles Suchmaschine einen prominenten Platz erhält, sofern Nutzer eine Wahl haben und keine anderen Anbieter ausgeschlossen werden.
Der Richter begründete das milde Urteil damit, dass eine Zerschlagung sei hochriskant sei und den Nutzern mehr Nachteile als Vorteile bringen würde. Er schrieb im Urteil, dass der Verlust der Zahlungen zur Suchmaschinenpriorisierung »lähmend« wäre und »nachgelagerte Schäden für Vertriebspartner, verbundene Märkte und Verbraucher zur Folge hätte, was gegen ein umfassendes Zahlungsverbot spricht«. Zudem reduziere die starke Konkurrenz im Bereich KI durch Unternehmen wie OpenAI die Dominanz von Google zumindest in diesem Bereich.
Google muss Daten teilen
Zudem muss Google künftig Suchdaten und Suchergebnisse seiner Suchmaschine mit »qualifizierten Mitbewerbern« teilen, um den Wettbewerb im Markt für Online-Suche zu fördern. Gemeint sind insbesondere strukturierte Daten zu Suchanfragen und deren Ergebnissen– also die Daten, die Google für das Ranking, die Anzeige von Webseiten und die Sortierung der Suchergebnisse verwendet. Dies soll es den Mitbewerbern ermöglichen, vergleichbare Suchmaschinen anzubieten.
Mozilla kann zunächst aufatmen
Für Mozilla und seinen Browser Firefox ist der schlimmste Fall nicht eingetreten. Google behält Chrome und darf weiterhin andere Unternehmen für die Priorisierung der Suchmaschine bezahlen, sofern die Verträge nicht exklusiv sind und andere ausschließen. Was das für Mozilla genau heißt, werden die nächsten Wochen zeigen, wenn die Konsequenzen aus dem 230-seitigen Urteil klarer definiert werden.
Das Urteil ist ein Zwischenstand; Google hat Berufung angekündigt und weitere Verfahren laufen, sodass eine zukünftige Zerschlagung des Konzerns und weitere Forderungen des US-Justizministeriums nicht ausgeschlossen werden können.
Foto von Sasun Bughdaryan auf Unsplash

